Kirchliche Trauung: Was die Kirche wirklich verlangt

Kirchliche Trauung: Was die Kirche wirklich verlangt

7 Min. Lesezeit

Für eine kirchliche Trauung in Deutschland muss mindestens eine oder einer von Euch der jeweiligen Kirche angehören und getauft sein. Die katholische Kirche verlangt zusätzlich eine aktuelle Taufbescheinigung und das Ehevorbereitungsprotokoll, die evangelische ein Traugespräch. Ist ein Partner konfessionslos oder anderer Konfession, braucht es in der katholischen Kirche eine Dispens des Bischofs.

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Die Anforderungen unterscheiden sich zwischen den beiden großen Kirchen deutlicher, als viele Paare erwarten. Der Vergleich hier ist praktisch gemeint: Was müsst Ihr besorgen, mit wem müsst Ihr sprechen, wie viel Vorlauf braucht das, und was kostet es.

Alles Folgende gilt für Deutschland. Wichtig zum Verständnis: Eine kirchliche Trauung hat hier keine zivilrechtliche Wirkung. Rechtlich verheiratet seid Ihr durch das Standesamt, nicht durch die Kirche.

1. Katholisch und evangelisch im direkten Vergleich

Beide Kirchen setzen voraus, dass mindestens eine Person Mitglied ist und getauft wurde. Danach trennen sich die Wege.

PunktKatholischEvangelisch
Mitgliedschaftmindestens ein Partner katholischmindestens ein Partner evangelisch
TaufeTaufbescheinigung aus dem Taufregister, meist nicht älter als sechs MonateTaufnachweis, häufig genügt die Taufurkunde
VorgesprächEhevorbereitungsprotokoll, oft Brautexamen genanntTraugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer
Firmungerwünscht, aber keine BedingungKonfirmation erwünscht, keine Bedingung
Partner anderer KonfessionDispens des Bischofs nötigmöglich, Trauung als gemeinsamer Gottesdienst
Standesamt vorherin der Regel verlangtin der Regel verlangt

Der letzte Punkt überrascht viele: Seit dem 1. Januar 2009 ist eine kirchliche Trauung ohne vorherige standesamtliche staatlich nicht mehr verboten. Beide Kirchen halten in Deutschland aber daran fest, dass die zivile Eheschließung vorausgeht, weil sie die rechtliche Absicherung der Familie sichert. Ausnahmen gibt es, sie sind aber Einzelfallentscheidungen.

Neben den beiden großen Kirchen gibt es weitere Wege, die dieselbe Frage anders beantworten. Orthodoxe Gemeinden trauen in der Regel nur, wenn mindestens ein Partner orthodox getauft ist, und setzen für den anderen häufig die Taufe in einer christlichen Kirche voraus; die Vorbereitung läuft über die jeweilige Diözese und nicht über eine Ortsgemeinde. Freikirchliche Gemeinden, etwa baptistische oder freievangelische, entscheiden eigenständig und knüpfen die Trauung meist an die Mitgliedschaft und an ein Vorbereitungsgespräch, nicht an ein formales Protokoll. Was in allen Fällen gleich bleibt: Die Trauung wirkt zivilrechtlich nicht, und der Weg beginnt mit einem Gespräch in der Gemeinde, in der Ihr heiraten wollt.

Der Termin steht meist schneller fest als der Taufschein da ist, und genau deshalb beginnt die Vorbereitung mit einem Anruf im Pfarrbüro.

2. Die Papiere und wo Ihr sie bekommt

Anders als beim Standesamt gibt es keine bundeseinheitliche Liste. Die Bistümer und Landeskirchen legen die Details selbst fest. Diese Papiere werden nahezu überall verlangt:

  • Taufbescheinigung vom Pfarramt des Taufortes. Katholisch muss sie aus dem Taufregister ausgestellt und in der Regel neueren Datums sein, meist nicht älter als sechs Monate, weil sie auch spätere Eintragungen wie Firmung oder Kirchenaustritt ausweist.
  • Ledigennachweis beziehungsweise die Erklärung, dass keine frühere kirchlich geschlossene Ehe besteht.
  • Anmeldung im Pfarrbüro der Wohnsitzgemeinde. Wollt Ihr in einer anderen Kirche heiraten, braucht Ihr von Eurer Wohnsitzgemeinde eine Erlaubnis, in der katholischen Kirche als Traulizenz oder Traudelegation bezeichnet.
  • Nachweis der standesamtlichen Eheschließung, meist die Eheurkunde, die Ihr nach der Trauung erhaltet.

Rechnet für die Taufbescheinigung eine bis drei Wochen ein, wenn Ihr weit vom Taufort entfernt wohnt. Was das Standesamt parallel verlangt, steht in unserer Liste der Standesamt-Unterlagen.

2. Die Papiere und wo Ihr sie bekommt — Kirchliche Trauung: Was die Kirche wirklich verlangt

3. Wenn Ihr nicht dieselbe Konfession habt

Das ist in Deutschland der Regelfall geworden, und die Kirchen haben dafür feste Verfahren. Drei Konstellationen sind zu unterscheiden.

Beide christlich, verschiedene Konfession. In der katholischen Kirche braucht es eine Erlaubnis für die bekenntnisverschiedene Ehe. Der katholische Partner erklärt, den eigenen Glauben zu bewahren und sich nach Kräften für eine katholische Taufe und Erziehung der Kinder einzusetzen; der andere wird darüber informiert. Findet die Trauung nicht in katholischer Form statt, kommt eine Dispens von der Formpflicht dazu. Beides läuft über das Pfarrbüro zum Bistum und dauert einige Wochen.

Ein Partner nicht getauft. Dann liegt aus katholischer Sicht ein Ehehindernis der Religionsverschiedenheit vor, von dem der Bischof dispensieren kann. Ohne diese Dispens wäre die Trauung kirchenrechtlich ungültig, sie ist also keine Formalie.

Ein Partner konfessionslos oder ausgetreten. Evangelisch ist eine Trauung meist möglich, oft als Traugottesdienst. Katholisch gelten die Regeln des vorigen Absatzes.

Bei konfessionsverschiedenen Paaren findet die katholische Trauung in der Regel als Wortgottesdienst ohne Eucharistiefeier statt, damit niemand am Altar ausgeschlossen wird. Wollt Ihr, dass Amtsträger beider Kirchen mitwirken, führt der Weg zur ökumenischen Trauung. Bei Paaren verschiedener Religionen ist die interreligiöse Zeremonie der passendere Rahmen.

Eine vierte Konstellation wird oft übersehen: Ihr wollt nicht in Eurer Wohnsitzgemeinde heiraten, sondern in der Kirche, in der Ihr aufgewachsen seid, oder an einem Ort, der Euch etwas bedeutet. Das ist möglich, verlangt aber eine Erlaubnis der Wohnsitzgemeinde, in der katholischen Kirche als Traulizenz oder Traudelegation bezeichnet, evangelisch als Dimissoriale. Sie wird praktisch immer erteilt, muss aber beantragt werden, und sie setzt voraus, dass die aufnehmende Gemeinde zusagt. Rechnet für den Papierweg zwischen zwei Pfarrbüros zwei bis vier Wochen und beginnt damit, sobald der Termin steht.

4. Vorlauf und Termine

Der Termin ist meistens das knappste Gut, nicht das Papier. Beliebte Samstage im Mai, Juni und September sind in Stadtgemeinden oft ein Jahr im Voraus vergeben, in kleinen Landgemeinden reichen wenige Monate.

VorlaufSchritt
12 bis 9 MonatePfarrbüro anrufen, Wunschtermin reservieren
6 MonateTaufbescheinigung bestellen, bei Konfessionsverschiedenheit Dispensverfahren anstoßen
3 bis 6 MonateTraugespräch beziehungsweise Ehevorbereitungsprotokoll
2 bis 3 MonateLieder, Lesungen, Trauspruch und Fürbitten festlegen
4 WochenAbsprache mit Organistin, Küster und Musikern

In vielen Bistümern und Landeskirchen sind Trauungen an bestimmten Tagen nicht vorgesehen, etwa in der Karwoche. Auch das erfahrt Ihr im ersten Telefonat. Wie der Gottesdienst dann Schritt für Schritt abläuft, beschreibt unser Beitrag zum Ablauf der kirchlichen Trauung.

Was im Traugespräch tatsächlich besprochen wird, überrascht viele: Es geht weniger um Organisation als um drei Themen, die das Paar betreffen. Erstens Eure gemeinsame Geschichte und was Euch trägt, zweitens Eure Vorstellung von Ehe, Kindern und Verbindlichkeit, drittens die Gestaltung des Gottesdienstes. Das katholische Ehevorbereitungsprotokoll hält davon die formalen Punkte fest, also Ledigkeit, Ehewille, Bereitschaft zu Unauflöslichkeit und Kindern. Es ist ein Protokoll, kein Examen, auch wenn der alte Name Brautexamen etwas anderes nahelegt.

4. Vorlauf und Termine — Kirchliche Trauung: Was die Kirche wirklich verlangt

5. Was eine kirchliche Trauung kostet

Für Gemeindeglieder ist der Traugottesdienst selbst in der Regel gebührenfrei; er ist Teil dessen, wofür Kirchensteuer gezahlt wird. Geld kostet, was darüber hinausgeht, und das legt jede Gemeinde selbst fest.

  • Organistin oder Organist: häufig eine Aufwandsentschädigung im niedrigen dreistelligen Bereich
  • Küsterdienst: vergleichbare Größenordnung, in manchen Gemeinden im Gottesdienst enthalten
  • Zusätzliche Musikerinnen und Musiker: nach eigenem Honorar, siehe Musik zur Trauung
  • Blumenschmuck: nach Aufwand, oft teilt man ihn sich mit einem anderen Paar am selben Wochenende
  • Trauung in einer fremden Gemeinde: mancherorts eine Nutzungsgebühr

Fragt im Pfarrbüro nach einer schriftlichen Aufstellung. Das ist unüblich genug, dass es niemand von sich aus anbietet, und hilfreich genug, dass es sich lohnt. Wenn Ihr die Zusagen für Musik, Blumen und Termine an einer Stelle sammeln wollt, tut es der geschützte Bereich Eurer Hochzeitswebsite ebenso gut wie eine Tabelle.

Zwei Kostenpunkte sind noch verhandelbar, ohne dass es kleinlich wirkt. Der Blumenschmuck lässt sich, wie erwähnt, mit einem zweiten Paar teilen; fragt das Pfarrbüro aktiv, ob am selben Wochenende noch eine Trauung stattfindet. Und die Musik lässt sich verkleinern, ohne dass es auffällt: Ein Solo-Instrument in einer Kirche mit guter Akustik trägt oft besser als ein Quartett, das im Hall untergeht. Wer beides nutzt, spart zwei- bis dreihundert Euro, ohne dass ein Gast einen Unterschied bemerkt.

Was Ihr nicht sparen solltet, ist der Vorlauf. Alle Kosten dieser Liste sind planbar; teuer wird eine kirchliche Trauung nur dann, wenn kurzfristig etwas ersetzt werden muss, weil ein Papier fehlte oder ein Termin platzte.

Die Voraussetzungen sind erfüllbar, sie brauchen nur Vorlauf: Termin ein knappes Jahr vorher, Taufbescheinigung ein halbes, Dispensverfahren ebenfalls. Der einzige Punkt, an dem Paare wirklich scheitern, ist ein zu spät begonnenes Dispensverfahren bei konfessionsverschiedener Ehe.

Ruft im Pfarrbüro der Gemeinde an, in der Ihr heiraten möchtet, und fragt nach dem Termin und der Papierliste in einem Gespräch. Beides hängt zusammen.

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