Die Eheschließung meldet Ihr in Deutschland beim Standesamt Eures Wohnorts an, in der Praxis beide persönlich und frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin, denn genau so lange gilt die Anmeldung. Getraut werden dürft Ihr danach bei jedem Standesamt in Deutschland. Beliebte Termine sind oft schon zwölf Monate im Voraus vergeben.
Die Anmeldung der Eheschließung ist der Verwaltungsschritt, mit dem aus Eurem Plan ein Termin wird. Sie klingt nach Formsache, hat aber zwei Eigenheiten, an denen Paare regelmäßig hängenbleiben: Sie ist an Euren Wohnort gebunden. Außerdem ist ihr Zeitfenster enger als das Buchungsfenster für den Trautermin.
Hier steht die Reihenfolge der Schritte, eine Zeitachse zum Abschreiben, der Ablauf des Anmeldetermins und das, was das Standesamt anschließend prüft. Welche Papiere Ihr mitbringt, steht ausführlich unter Unterlagen für das Standesamt; was der Vorgang kostet, unter Gebühren des Standesamts.
1. Welches Standesamt für Euch zuständig ist
Zuständig ist in Deutschland das Standesamt, in dessen Bezirk einer von Euch seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das steht in Paragraf 12 des Personenstandsgesetzes und ist der einzige Punkt, bei dem Ihr keine Wahl habt — jedenfalls keine freie. Habt Ihr zwei verschiedene Wohnorte, dürft Ihr Euch aussuchen, bei welchem der beiden Ämter Ihr anmeldet. Hat einer von Euch neben dem Hauptwohnsitz noch einen Nebenwohnsitz, kommt auch dieses Standesamt in Betracht. Fragt im Zweifel kurz an, statt zu raten; ein Anruf spart eine verlorene Anfahrt.
Entscheidend ist die Trennung von Anmeldung und Trauung. Angemeldet wird am Wohnort, geheiratet werden darf danach bei jedem Standesamt in Deutschland. Wer in Hamburg gemeldet ist und am Bodensee heiraten möchte, meldet also in Hamburg an; das Wohnort-Standesamt prüft, stellt die Bescheinigung aus und leitet den Vorgang an das Trau-Standesamt weiter. Das ist Alltag und kein Sonderfall. Sagt es nur gleich beim Anmeldetermin, damit die Bescheinigung von Anfang an richtig adressiert wird und nicht ein zweites Mal ausgestellt werden muss.
Zwei Konstellationen fallen aus diesem Schema heraus. Ist keiner von Euch in Deutschland gemeldet, klärt vor allen anderen Schritten mit dem Standesamt des gewünschten Trauorts, wie es dort verfahren wird. Und hat ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, kommen zusätzliche Nachweise dazu; die Liste dafür steht unter Heiraten mit ausländischem Partner. In beiden Fällen gilt: Der erste Anruf gehört dem Standesamt, nicht der Location.
Der Termin für die Trauung und der Termin für die Anmeldung sind zwei verschiedene Dinge: den einen sichert Ihr früh, den anderen dürft Ihr erst sechs Monate vorher wahrnehmen.
2. Wann Ihr welchen Termin bucht
Zwei Termine, zwei Fristen — das ist die eigentliche Falle. Den Trautermin könnt Ihr bei vielen Standesämtern lange im Voraus vormerken lassen. Die Anmeldung dagegen darf frühestens sechs Monate vor der Trauung stattfinden, weil sie in Deutschland genau sechs Monate gültig ist. Wer zu früh anmeldet, verschenkt die Frist und muss den Vorgang samt Gebühr wiederholen.
| Vorlauf | Was ansteht |
|---|---|
| 12–18 Monate | Wunschtermin und Trauort beim Standesamt erfragen, Vormerkung klären |
| 9–12 Monate | Termin verbindlich reservieren, soweit das Amt das anbietet; Samstage sind zuerst vergeben |
| 7 Monate | Beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt des Geburtsorts bestellen |
| 6 Monate | Frühester Zeitpunkt für die Anmeldung — vorher nimmt das Amt sie nicht an |
| 2–4 Wochen vor der Anmeldung | Erweiterte Meldebescheinigung holen; viele Standesämter wollen sie taufrisch |
| nach der Anmeldung | Rückmeldung abwarten, Nachforderungen zügig erledigen |
Die Spanne oben ist eine Orientierung, keine Vorschrift. In kleineren Gemeinden bekommt Ihr einen Freitagstermin oft noch mit drei Monaten Vorlauf. Ein Samstag im Mai, Juni oder September in einer beliebten Stadt ist dagegen häufig zwölf Monate vorher weg. An Schnapszahl-Daten schließen manche Ämter die Terminvergabe per Los oder eigenem Anmeldetag. Fragt beim ersten Kontakt beides ab: ob es überhaupt Samstagstrauungen gibt und ab wann Ihr für Euer Jahr buchen dürft.
Sobald der Termin steht, könnt Ihr ihn Euren Gästen mitteilen. Viele Paare sammeln Datum, Uhrzeit, Anfahrt und Ansprechpartner dafür auf einer Hochzeitswebsite, damit sich Rückfragen nicht über Monate in Einzelnachrichten verteilen.
3. Der Anmeldetermin: beide persönlich, Vollmacht als Ausnahme
Zum Anmeldetermin erscheint Ihr in der Regel beide persönlich. Die Standesämter verlangen das aus zwei Gründen: Der Standesbeamte nimmt dabei Eure Erklärung entgegen, dass Ihr die Ehe miteinander schließen wollt. Im selben Termin prüft er Identität und Ehefähigkeit. Bringt die Ausweise im Original mit, nicht als Kopie oder Foto.
Kann einer von Euch nachweislich nicht kommen — Auslandsaufenthalt, Krankheit, Dienst —, lässt sich das fast immer über eine schriftliche Erklärung oder eine Vollmacht für den anderen lösen. Das Formular dafür gibt das zuständige Standesamt aus. Holt es dort und benutzt keine Vorlage aus dem Netz, weil die Ämter unterschiedliche Fassungen im Einsatz haben und eine falsche Fassung den Termin platzen lässt. Für die Trauung selbst gilt diese Erleichterung ausdrücklich nicht: Dort müssen in Deutschland beide gleichzeitig und persönlich anwesend sein, eine Stellvertretung ist nach Paragraf 1311 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen.
Plant für das Gespräch eine gute halbe Stunde ein und nutzt sie. Es ist der beste Moment für die Fragen, die sonst niemand beantwortet: Wie viele Gäste passen ins Trauzimmer, ob eigene Musik erlaubt ist und in welcher Form, ob im Haus fotografiert werden darf, wie lang der Termin angesetzt ist und ob Ihr Trauzeugen benennt. Trauzeugen sind in Deutschland seit dem 1. Juli 1998 nicht mehr vorgeschrieben; wenn Ihr welche wollt, sind ein oder zwei möglich, mehr nicht. Was daraus für Euch folgt, steht unter Trauzeugen beim Standesamt.
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4. Was das Standesamt prüft
Nach der Anmeldung prüft das Standesamt, ob der Eheschließung ein Hindernis entgegensteht. Im Kern sind es vier Punkte: Identität, Ehemündigkeit, keine noch bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft bei einem von Euch sowie keine Verwandtschaft in gerader Linie oder als Geschwister. Das Amt arbeitet dafür mit Urkunden, nicht mit Zusicherungen — deshalb hängt die Dauer der Prüfung fast ausschließlich daran, wie vollständig Ihr erschienen seid.
Fehlt etwas, meldet sich das Standesamt mit einer Nachforderung. Typisch sind das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten samt Eheurkunde der Vorehe, bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunden. Rechnet mit ein bis zwei Wochen bis zur Rückmeldung, in Ferienzeiten mit mehr. Wird ein Papier zurückgewiesen, liegt es meist am Alter der Bescheinigung oder daran, dass eine Geburtsurkunde statt des beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister eingereicht wurde. Beides ist ärgerlich, aber schnell zu heilen.
Ist ein Partner ausländischer Staatsangehöriger, kommt in Deutschland regelmäßig ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaats dazu (Paragraf 1309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Stellt der Heimatstaat keines aus, führt der Weg über eine Befreiung durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts; in Berlin entscheidet das Kammergericht. Die Gebühr richtet sich nach dem Justizverwaltungskostengesetz und dem Nettoeinkommen der ausländischen Person, sie liegt zwischen 15 und 305 Euro; die Befreiung selbst gilt sechs Monate. Fremdsprachige Urkunden brauchen eine Übersetzung durch vereidigte Übersetzerinnen und Übersetzer, häufig zusätzlich Apostille oder Legalisation. Mehrere Monate sind auf diesem Weg normal — plant ihn vor der Location.
5. Was nach der Anmeldung passiert
Liegt alles vor, teilt Euch das Standesamt mit, dass die Ehe geschlossen werden kann. Ab diesem Punkt läuft die Sechs-Monats-Frist sichtbar. Findet die Trauung nicht innerhalb dieser Zeit statt, meldet Ihr neu an und zahlt die Gebühr erneut. Verschiebt sich Euer Termin — das kommt vor —, ruft frühzeitig an, statt die Frist stillschweigend verstreichen zu lassen; viele Ämter finden dann noch eine Lösung im selben Fenster.
Heiratet Ihr auswärts, geht die Bescheinigung an das Standesamt des Trauorts. Die Feinabsprache zum Termin führt Ihr ab da mit diesem Amt. Klärt dort auch die praktischen Dinge neu, weil Hausregeln sich unterscheiden: Gästezahl, Musik, Fotografie, Sektempfang vor der Tür. Trauzeugen könnt Ihr in Deutschland benennen, müsst es aber nicht; wenn Ihr welche habt, braucht das Amt spätestens am Trautag ihre Namen und Ausweise. Wie der Termin selbst abläuft, vom Einzug bis zur Unterschrift, steht unter Ablauf der Trauung.
Am Trautag bekommt Ihr die Eheurkunde in der Regel direkt mit, in vielen Standesämtern zusammen mit dem optionalen Stammbuch. Wer danach Kopien für Arbeitgeber, Krankenkasse, Versicherung oder Bank braucht, bestellt sie im selben Vorgang deutlich günstiger mit, als sie später einzeln nachzufordern. Zwei zusätzliche Ausfertigungen sind für die meisten Paare die richtige Zahl.
Die Anmeldung ist weniger Bürokratie, als ihr Ruf verspricht. Sie hat nur eine Reihenfolge, die man kennen muss: erst den Trautermin sichern, dann die Unterlagen besorgen, zuletzt die Anmeldung selbst frühestens sechs Monate vor dem Termin. Wer diese Reihenfolge einhält, erledigt den Behördenteil in zwei Terminen und einem Briefwechsel.
Der nächste sinnvolle Schritt ist die Unterlagenliste Eures Standesamts, denn der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister hat von allen Papieren die längste Beschaffungszeit.
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